Sie möchten Ihr Gebäude energetisch sanieren und Fördermittel nutzen?
Bei einer Energieberatung analysieren wir Ihren Energieverbrauch, zeigen Energiesparpotenziale auf und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan.
Die Energieberater in Dresden
Leistungen
Energieberatung
Bestandsaufnahme
Wir betrachten Ihr Gebäude gesamtheitlich und ermitteln Schwachstellen und deren Potenziale.
Thermografie
Durch thermografische Aufnahmen können Wärmebrücken erfasst und gezielt ertüchtigt werden.
Beratung zu Modernisierung
Aufgedeckte Schwachstellen und Möglichkeiten der energetischen Ertüchtigung werden aufgezeigt und beschrieben – praktische Umsetzbarkeit ist höchstes Gebot.
Wirtschaftlichkeit
Durch unser Knowhow und ständige Marktrecherchen können wir berechnen, wann sich energetische Ertüchtigungen amortisieren.
Förderung
Bafa-Förderung
Einzelne Maßnahmen in schrittweiser Sanierung werden von der Bafa mit Zuschüssen gefördert.
KfW-Förderung
Komplettsanierungen bzw. systemische Sanierungen werden von der KfW mit einem Darlehen und einem Tilgungszuschuss gefördert.
Steuerliche Förderung
Eine steuerliche Förderung gilt für Einzelmaßnahmen und erfordert in der Regel weniger Aufwand.
Heizungsanalyse
Heizungsvergleich
Ob Wärmepumpe, Pellets, Gas oder Solarthermie: wir empfehlen Ihnen durch unser Knowhow geeignete Heizungssysteme.
Heizlastberechnung
Eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 im 3D-Modell-Verfahren ermittelt die Heizlasten der Räume im Gebäude.
Heizflächenauslegung
Durch Berechnung der notwendigen Heizleistung können geeignete Heizkörper und Anzahl von Fußbodenheizkreise bestimmt werden.
Hydraulischer Abgleich
Reduzierung der Vorlauftemperatur und Optimierung der Hydraulik sorgen für Einsparung von ca. 9 %.
Energieausweis
Bedarfsausweis
Geeignet, um Immobilien überregional vergleichen zu können, da standardisierte Randbedingungen.
Verbrauchsausweis
Über den Verbrauch vergangener Perioden kann die energetische Qualität der Immobilie beziffert werden.
Fachplanung
Wärmebrückenplanung
Planung eines Wärmebrückenkonzepts und Erstellung von detaillierten Wärmebrückennachweisen, zur Vermeidung von Schimmel.
Tauwasserberechung
Berechnung von Tauwasser, zur Planung von Konstruktionen und Vermeidung von Bauschäden.
U-Wert Berechnung
Berechnung von Bauteilen hinsichtlich der Wärmewiderstände für Förderung und Gesetzgebung.
Lüftungskonzept
Durch die Planung und Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels werden Schimmel und Bauschäden vermieden.
Luftdichtheitskonzept
Vermeidung von Feuchtigkeit in Dämmebenen und ungewollten Luftströmungen.
Bauüberwachung
Vertretung von Bauherr
Wir agieren als Wissensergänzung des Bauherren und sorgen dafür, dass seine Interessen umgesetzt werden.
Angebotsprüfung
Prüfung von Angeboten auf Vollständigkeit und korrekte Leistungsbeschreibung.
Bauvertrag
Hilfe bei Bauverträgen, damit der Bauherr im Falle eines Falles abgesichert ist.
Rechnungsprüfung
Prüfung und Korrektur von Rechnungen, damit der Bauherr nur das bezahlt, was geliefert und geleistet wurde.
Bauabnahme
Unterstützung bei Bauabnahmen, damit Mängel korrekt aufgenommen und verfolgt werden können.
Über uns
Vision und Mission
Bei der Energiefabrik Dresden handelt es sich um ein Energieberatungsbüro, welches sich auf kleine bis mittelgroße Mehrfamilienhäuser spezialisiert hat. Größere Projekte realisieren wir gemeinsam mit Partnern.
Unsere Aufgabe ist es, Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz aufzuwerten und den Eigentümern die Möglichkeit zu geben, Förderzuschüsse zu erhalten. Neben der Berücksichtigung individueller Kundenwünsche beraten wir unabhängig und ausschließlich mit wirtschaftlichen Lösungen.
Ziele
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Eigenheimbesitzer in den aktuell, finanziell und planungstechnisch schwierigen Zeiten zu unterstützen. Durch modernste Technik und Software bieten wir in jeglicher Hinsicht umfassende Informationen, damit Sie zukunftssichere und vor allem die richtigen Entscheidungen treffen können.
Falco Witschel
Gründer und Gesellschafter
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Durch meine langjährige Erfahrung als Installateur berate ich nicht mit theoretischen Zahlen, sondern praxisorientiert. Umsetzbarkeit und Praktikabilität stehen im Vordergrund.
Gegenwärtig bin ich als Gesellschafter-Geschäftsführer der einzige fest angestellte Mitarbeiter. Da aktuell die rechtlichen Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel unterliegen, ist es nahezu unmöglich geworden als Einzelunternehmer vollumfänglich und Up to date zu beraten. Daher engagiere ich mich im Verband des GIH und bin im ständigen Austausch mit Kollegen, um auch bei speziellen Fragen die richtigen Antworten zu liefern. Ich schreibe aus diesem Grund stets im Plural – nicht um ein größeres Unternehmen vorzutäuschen, sondern weil ich meine Kollegen schätze und achte.
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Energieeffizienz
Dämmung oberste Geschossdecke
Über das Dach bzw. der obersten Geschossdecke geschehen zirka 20 % der Wärmeverluste. Dies liegt daran, weil Wärme naturgemäß nach oben steigt. Daher amortisieren sich energetische Ertüchtigungen sehr schnell. Die förderfähige Gesamtdämmstärke beträgt ca. 28 cm. Der U-Wert muss 0,14 W/m²K erreichen.
Kellerdeckendämmung
Auf Grund der Thermik geht über die Kellerdecke am wenigsten Wärme verloren. Da Eigentümer die Kellerdecke kostengünstig und einfach selber dämmen können, ist die Kellerdeckendämmung eine gute und wirtschaftliche Möglichkeit Energiekosten zu senken. Der förderfähige U-Wert betragt 0,25 W/m²K.
Fassadendämmung
Über die Außenwände geschehen zwischen 25 – 40 % der gesamten Wärmeverluste. Ungedämmte Gebäude benötigen oftmals ca. 16 cm starke Dämmung. Es muss ein U-Wert von 0,20 W/m²K erzielt werden.
Fenstertausch
Die Erneuerung von Fenstern reduziert Wärmeverluste und verbessert den Schallschutz sowie den sommerlichen Wärmeschutz. Förderfähig als Einzelmaßnahme sind ausschließlich 3-fach verglaste Fenster mit einem U-Wert kleiner 0,95 W/m²K.
Heizungstausch
Die Primärenergie wird am deutlichsten reduziert, wenn ein regenerativer Energieträger für die Wärmeerzeugung eingesetzt wird. “State of the Art” ist aktuell die Wärmepumpe, idealerweise als Erdwärmepumpe.
Solaranlage
Mit Solarthermie wird Sonnenenergie zu Wärme umgewandelt und mit Photovoltaik wird Strom erzeugt. Beides hat spezielle Einsatzzwecke, wobei diese bei Photovoltaik wesentlich umfangreicher sind. Solarthermie ist immer förderfähig, Photovoltaik aktuell nur in Kombination mit Biomasse.
Heizungsoptimierung
Ihre Heizungsanlage ist zwischen zwei und 20 Jahre alt? Dann können Sie diese optimieren und Förderung nutzen. Förderfähige Optimierungen sind beispielsweise Pumpentausch, Berechnung und Umsetzung hydraulischer Abgleich, Schlammabscheider, Rohrnetzumbau …
Heizungsanalyse
Neue Heizung, aber keine Ahnung, welche geeignet ist?
Öl und Gas ist nicht zukunftsfähig, es sei denn, Sie nutzen Energieträger auf regenerativer Basis. Es gibt einige Alternativen, aber welche ist die Beste?
Heizungsanalyse
Wir analysieren Ihr Gebäude, idealerweise mit einer Energieberatung kombiniert. Nach einem Gebäudeaufmaß erstellen wir ein 3D-Modell Ihres Gebäudes in Computer-Aided-Design (CAD), führen eine raumweise Heizlastberechnung durch und prüfen anhand der Heizflächen, welches Heizsystem am besten geeignet ist.
Die Förderung beträgt zwischen 15 – 60 %.
Kundenvorteile
Bestens beraten
- Praktische und umsetzbare Lösungen
- Unabhängige Beratung
- Preiswert dank optimierter Prozesse
- Umfangreiche Praxiserfahrung
Ihr Gebäude in 3D
Umfangreiche Dokumentation
Auf Grundlage einer Handvoll Unterlagen erstellen wir eine vollumfängliche Objektdokumentation mit Grundrissen, U-Wert-Berechnungen und allen auftragsspezifischen Details.
FAQ
Muss ich überteuerte und unwirtschaftliche Sanierungen durchführen?
- Es müssen nur solche Sanierungen durchgeführt werden, welche sich im Rahmen des Sinnhaften bewegen.
- Insbesondere bei unwirtschaftlichen Maßnahmen haben die Landesbehörden auf Verlagen gemäß § 102 GEG zu befreien.
- Pauschal ist die Befreiung nicht möglich, da Kriterien wie zum Beispiel Einkommen und Amortisation relevant sind.
Kann ich weiter Gas und Öl nutzen?
- Gas und Öl können Sie weiterhin für die Wärmeerzeugung in Ihrem Haus nutzen.
- Ab 2029 benötigen Sie 15 % Anteil erneuerbare Energien,
- ab 2035 sind es 30 % Anteil erneuerbarer Energien,
- ab 2040 steigt der Anteil erneuerbarer Energien auf 60 %,
- und ab 2045 sind fossile Energieträger (z. B. Erdgas oder Heizöl) komplett verboten.
- Die Förderung des Einbaues fossiler Heizungen ist gänzlich ausgeschlossen.
- Durch die Co2-Steuer steigt der Preis auf Gas und Öl zukünftig stetig an.
- Gas- und Ölheizungen haben geringe Anschaffungskosten, die Langzeitkosten auf 20 Jahre betrachtet überwiegen in der Regel die Kosten von regenerativen Energieträgern.
Warum muss ich einen hydraulischen Abgleich durchführen?
- Ab 01.10.2024 ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bzw. DIN EN 12831 für alle neu eingebauten Heizungen Pflicht, siehe hierzu § 60c GEG.
- Der hydraulische Abgleich verbessert die Effizienz der Heizung, erhöht die Langlebigkeit und Kosten.
- Für die Berechnung einer Wärmepumpe in einem Altbau ist der hydraulische Abgleich elementarer Grundbestandteil.
- Wer gegen oben genannten Paragrafen verstößt, begeht gemäß § 108 GEG eine Ordnungswidrigkeit.
Schwitzt mein Haus, wenn ich es dämme?
- Nein, Ihr Haus schwitzt nicht auf Grund einer Dämmung, egal ob es sich um eine Innendämmung oder eine Außendämmung handelt.
- Die Ursache eines “schwitzenden Gebäudes” liegt oftmals an zu hoher Luftfeuchtigkeit durch mangelhaftes Lüften.
- In Folge von Modernisierungen wird durch moderne Prozesse die Luftdichtheit deutlich verbessert. Dadurch ist der Luftaustausch durch “Infiltration”, also durch Leckagen und Undichtheiten eindringende Luft, reduziert.
- Konzepte im Rahmen der energetischen Fachplanung wie Wärmebrückenkonzept und Lüftungskonzept sorgen dafür, dass Ihr Gebäude nicht schwitzt und frei von Bauschäden durch die Sanierung bleibt.
Wie läuft eine Energieberatung ab?
- Wir arbeiten uns in zur Verfügung gestellte Objektunterlagen ein
- Mit dem Vorwissen treffen wir uns mit dem Kunden beim Beratungsobjekt und nehmen alle notwendigen Daten auf
- Wir erstellen ein Konzept nach Ihren Wünschen im Rahmen rechtlicher Vorgaben
- Das Konzept wird mit Ihnen besprochen und für ein perfektes Ergebnis angepasst
- Der Beratungsbericht wird erstellt und finalisiert
- Abschließend erklären wir alle Inhalte bis ins Detail, damit Sie Ihr künftiges Planungsinstrument vollends verstehen